AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Growing Concepts B.V.

ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, immer mit Großbuchstaben gekennzeichnet, in folgender Bedeutung verwendet.

  1. Growing Concepts: Growing Concepts B.V., der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Tappersweg 18, 2031EV in Haarlem, eingetragen im Handelsregister unter der Handelskammernummer 71407510.
  2. Käufer: jede natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, oder juristische Person, mit der Growing Concepts einen Vertrag abgeschlossen hat oder abzuschließen beabsichtigt.
  3. Dropshipper: Ein Käufer, der die Bestellung seines Kunden an Growing Concepts weiterleitet, wodurch die Produkte von Growing Concepts direkt an diesen Kunden versendet werden.
  4. Parteien: Growing Concepts und der Käufer gemeinsam.
  5. Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen den Parteien, in deren Rahmen sich Growing Concepts gegenüber dem Käufer verpflichtet hat, Produkte zu liefern.
  6. Produkte: alle von Growing Concepts an den Käufer im Rahmen der Vereinbarung zu liefernden Artikel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ökosysteme, (Haus- und Pflanzen-)Accessoires und Wanddekoration.
  7. Schriftlich: neben der klassischen schriftlichen Kommunikation auch die Kommunikation per E-Mail oder jede andere Form der Kommunikation, die dieser nach dem Stand der Technik und den vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen gleichgestellt werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Growing Concepts und jeden abgeschlossenen Vertrag.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.
  3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
  4. Die Annullierung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags als solcher berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, in gegenseitigem Einvernehmen eine Ersatzregelung hinsichtlich der betroffenen Klausel zu treffen. Dabei wird dem Zweck und der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich Rechnung getragen.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Sofern zwischen Growing Concepts und dem Dropshipper nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist jedes Angebot von Growing Concepts freibleibend, auch wenn darin eine Annahmefrist angegeben ist. Growing Concepts kann ein unverbindliches Angebot bis zur sofortigen oder zumindest schnellstmöglichen Annahme durch den Käufer widerrufen.
  2. Der Käufer kann keine Rechte aus einem Angebot von Growing Concepts ableiten, das einen offensichtlichen Irrtum oder Irrtum enthält.
  3. Wenn für den Käufer ein Mindestbestellwert gilt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 1 kommt jeder Vertrag in dem Moment zustande, in dem das Angebot von Growing Concepts in der von Growing Concepts möglicherweise festgelegten Weise vom Käufer angenommen wird. Wenn die Annahme des Käufers vom Angebot von Growing Concepts abweicht, kommt der Vertrag nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Growing Concepts gibt etwas anderes an. Eine Bestellung, die über das von Growing Concepts unterstützte Webportal oder per E-Mail aufgegeben wird, wird dem Käufer unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 per E-Mail bestätigt.
  5. Ein Angebot von Growing Concepts gilt nicht automatisch für Folgeverträge zwischen den Parteien.Soweit daran nichts geändert wurde, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingegen auch für Folgeverträge ohne Growing Concepts ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer immer wieder vorzulegen.

ARTIKEL 4. | LIEFERUNG DER PRODUKTE

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte durch Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
  2. Das Risiko von Verlust und Beschädigung der Produkte liegt nicht mehr bei Growing Concepts ab dem Moment, in dem die Produkte vom Käufer oder einem Dritten, mit Ausnahme des möglicherweise von Growing Concepts beauftragten Spediteurs, erhalten wurden.
  3. Wenn die vereinbarte Lieferfrist überschritten wird, ist der Käufer unbeschadet der Bestimmungen zum Versäumnis von Growing Concepts in Artikel 5.2 niemals berechtigt, die Annahme der Produkte zu verweigern und/oder die Lieferung der Produkte kraft Gesetzes anzunehmen der Vereinbarung Growing Concepts zur Zahlung fälliger Beträge.
  4. Wenn die Produkte aufgrund eines Umstands, der dem Käufer zuzurechnen ist, nicht geliefert werden konnten, beispielsweise im Falle falscher Lieferinformationen des Käufers, ist Growing Concepts unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 8 berechtigt die Produkte und das Risiko des Käufers in Rechnung zu stellen, unbeschadet der Verpflichtung des Käufers, die Beträge zu zahlen, die er Growing Concepts gemäß dem Vertrag schuldet. Die im Zusammenhang mit dem hier angesprochenen Nichterhalt beim Käufer entstehenden Mehrkosten, wie etwa zusätzliche Lieferkosten für eine zweite Lieferung, gehen daher ebenfalls zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 5. | LIEFERZEITEN

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind alle Lieferbedingungen, zu denen sich Growing Concepts gegenüber dem Käufer verpflichtet hat, unverbindliche Bedingungen. Im Falle einer unbestimmten Frist tritt der Verzug von Growing Concepts erst ein, nachdem der Käufer Growing Concepts schriftlich in Verzug gesetzt hat, in der die Inverzugsetzung mit einer angemessenen Frist für die Einhaltung angegeben ist, und Growing Concepts danach Ablauf der letztgenannten Frist noch in Verzug.
  2. Ein Verzug von Growing Concepts berechtigt den Käufer, den Vertrag für den Teil aufzulösen, auf den sich der Verzug bezieht, jedoch niemals das Recht auf eine zusätzliche Entschädigung.

ARTIKEL 6. | FORSCHUNG, BESCHWERDEN UND GEWÄHRLEISTUNG

  1. Growing Concepts garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung dem Vertrag entsprechen und dass die Produkte ohne Beschädigung geliefert werden. In jeder anderen Hinsicht werden die Produkte ohne Garantie geliefert, wobei Growing Concepts garantiert, dass Produkte, die lebende Pflanzen enthalten, mindestens 14 Tage nach Lieferung in gutem Zustand sind, vorausgesetzt, dass die Produkte normal verwendet, ordnungsgemäß gepflegt und installiert werden in einem geeigneten Raum mit normalen klimatischen Bedingungen.
  2. Für den Fall, dass die Produkte von Growing Concepts an den Käufer versandt wurden, muss der Käufer innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung prüfen, ob Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte unbeschädigt erhalten wurden . Entspricht die Art und/oder Menge der Produkte nach Ansicht des Käufers nicht dem Vertrag oder wurden die Produkte beschädigt erhalten, muss der Käufer dies innerhalb von zwei Tagen unter Angabe von Gründen schriftlich mitteilen Konzepte.
  3. Für den Fall, dass die Produkte vom oder im Namen des Käufers am Standort von Growing Concepts abgeholt werden, gelten die Produkte als vertragsgemäß und die Produkte wurden in unbeschädigtem Zustand geliefert, wenn sie mitgenommen wurden durch oder im Auftrag des Käufers
  4. Growing Concepts wird, sofern eine Reklamation gemäß den Bestimmungen von Absatz 2 erfolgt ist, oder wenn ein gültiger Anspruch auf die Gewährleistung gemäß Absatz 1 innerhalb der Gewährleistungsfrist von 14 Tagen geltend gemacht wird, kostenlos , nach seiner Wahl, für Reparatur oder Ersatzlieferung im Falle einer fehlerhaften Lieferung, die auf Growing Concepts zurückzuführen ist. Das Vorstehende gilt unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 5 und 6.
  5. Für den Fall, dass die Produkte nicht dem Kaufvertrag zwischen dem Dropshipper und seinem jeweiligen Kunden entsprechen, muss der Dropshipper Growing Concepts innerhalb von zwei Tagen, nachdem der jeweilige Kunde darüber informiert wurde, schriftlich und mit Gründen benachrichtigen. Growing Concepts wird nach eigenem Ermessen für kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung sorgen, wenn Growing Concepts die mangelhafte Lieferung zuzurechnen ist. Es liegt in der Verantwortung des Dropshippers, die Produkte in Übereinstimmung mit der Art und den Eigenschaften anzubieten, wie sie von Growing Concepts angeboten werden, andernfalls geht eine nicht konforme Lieferung auf das Risiko des Dropshippers.
  6. Für den Fall, dass ein Verbraucherkäufer gegenüber dem Dropshipper die Reparatur oder den Ersatz der Produkte aufgrund der Nichtkonformität (gesetzliche Gewährleistung) fordert, wird Growing Concepts den Dropshipper schadlos halten, indem es sich um die Reparatur oder den Ersatz kümmert. In einem solchen Fall wird der Dropshipper alle Informationen und Mitwirkung leisten, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Reparatur oder den Ersatz so schnell wie möglich durchzuführen.

ARTIKEL 7. | HÖHERE GEWALT

  1. Growing Concepts ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange es durch einen Umstand daran gehindert wird, der ihm nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder allgemein anerkannten Ansichten nicht zuzurechnen ist (höhere Gewalt ). . Höhere Gewalt umfasst neben dem, was diesbezüglich in Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen, auf die Growing Concepts keinen Einfluss hat und die die (weitere) Durchführung des Vertrages unmöglich machen oder ernsthaft behindern, einschließlich Epidemien, Pandemien, Krieg und Androhung von Krieg, Transportbeschränkungen, Aufruhr, Belästigung und Streiks.
  2. Wenn die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrags dauerhaft unmöglich macht oder länger als drei Monate andauert oder andauern wird, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  3. Wenn Growing Concepts seine Lieferverpflichtungen bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist Growing Concepts berechtigt, Schadensersatz für den bereits gelieferten oder noch zu liefernden Teil zu verlangen, bzw. .
  4. Schäden infolge höherer Gewalt sind niemals ersatzfähig, unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes.

ARTIKEL 8. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

  1. Growing Concepts ist berechtigt, wenn die Umstände des Falls dies vernünftigerweise rechtfertigen, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn und soweit der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt gemäß dem Vertrag. , seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, oder Umstände, die Growing Concepts nach Abschluss des Vertrags bekannt wurden, Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, in Bezug auf die er versäumt oder zu versäumen droht, nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht das Auflösungsrecht erst, nachdem der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde, in dem Inverzug gesetzt wird eine angemessene Frist angegeben ist, innerhalb derer der Käufer seinen Verpflichtungen (noch) nachkommen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch nicht erfolgt ist
  2. Wenn der Käufer sein Unternehmen auflöst oder auf einen Dritten überträgt, sich in Insolvenz befindet, eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt hat, für ihn ein gesetzliches Umschuldungsverfahren für anwendbar erklärt wurde, sofern eine Pfändung vorliegt seinen Waren auferlegt wurde, sowie in Fällen, in denen der Käufer nicht anderweitig frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Growing Concepts berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, es sei denn, der Käufer hat bereits eine angemessene Sicherheit für die ihm geschuldeten Beträge geleistet Anbaukonzepte im Rahmen des Abkommens.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der Growing Concepts durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrags entsteht.
  4. Wenn Growing Concepts den Vertrag auflöst, sind alle möglichen Forderungen, die Growing Concepts noch gegenüber dem Käufer hat, sofort fällig und zahlbar.

ARTIKEL 9. | PREISE, TRANSPORTKOSTEN UND ZAHLUNGEN

  1. Für den Fall, dass Growing Concepts die Lieferung der Produkte arrangiert, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Alle von Growing Concepts angegebenen und vom Käufer geschuldeten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Unbeschadet dessen, was ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde, ist Growing Concepts berechtigt, die vollständige oder teilweise Vorauszahlung des vereinbarten Preises und etwaiger Transportkosten zu fordern, unter der Voraussetzung, dass die vom Dropshipper an Growing geschuldeten Beträge Konzepte werden wöchentlich abgerechnet. .
  4. Solange der Käufer gegenüber Growing Concepts mit der Erfüllung einer auf ihm lastenden und bereits fälligen Zahlungsverpflichtung in Verzug ist, ist Growing Concepts nicht verpflichtet, den Vertrag (weiter) auszuführen.
  5. Zahlungen müssen auf die von Growing Concepts angegebene Weise und innerhalb der von Growing Concepts angegebenen Frist oder zu dem von Growing Concepts zu diesem Zweck angegebenen Zeitpunkt erfolgen. Growing Concepts verwendet bei Banküberweisung ein Standardzahlungsziel von 15 Tagen nach Rechnungsdatum, kann hiervon jedoch in Einzelfällen, wie z. B. bei Vorauszahlung oder Anzahlung, abweichen.
  6. Growing Concepts ist berechtigt, die dem Käufer zustehende Rechnung ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
  7. Bei nicht fristgerechter Zahlung tritt Verzug des Käufers von Rechts wegen ein. Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug gerät, schuldet der Käufer Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.
  8. Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die anfallen, um die vom Käufer Growing Concepts geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 10. | HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

  1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 haftet Growing Concepts nicht mehr für Mängel nach Lieferung der Produkte.
  2. Growing Concepts haftet niemals für Schäden im Zusammenhang mit oder Schäden, die durch eine Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der vom Käufer oder im Namen des Käufers bereitgestellten Informationen oder andere Mängel bei der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Käufers verursacht werden die Vereinbarung eintritt oder andere Umstände, die Growing Concepts nicht zuzuschreiben sind
  3. Growing Concepts haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, erlittener Verluste und Schäden infolge von Betriebsunterbrechung. Growing Concepts haftet, unbeschadet der Bestimmungen der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere der Bestimmungen in Absatz 5, nur für direkte Schäden, die dem Käufer infolge eines zurechenbaren Versäumnisses von Growing Concepts bei der Erfüllung entstehen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
  4. die angemessenen Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen ersatzfähigen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
  • alle angemessenen Kosten, die entstehen, um die mangelhafte Leistung von Growing Concepts in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu bringen, sofern diese Growing Concepts zugeschrieben werden kann;
  1. angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  2. Sollte Growing Concepts trotz der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden haftbar sein, hat Growing Concepts jederzeit das Recht, diesen Schaden zu beheben. Der Käufer muss Growing Concepts Gelegenheit dazu geben, andernfalls erlischt jegliche Haftung von Growing Concepts in dieser Hinsicht.
  3. Die Haftung von Growing Concepts ist auf die Reparatur oder den Ersatz der Produkte gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 beschränkt. Wenn Reparatur und Ersatz nicht möglich sind, ist die Haftung von Growing Concepts auf maximal den Rechnungswert des Vertrags begrenzt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung von Growing Concepts bezieht, mit der Maßgabe, dass die Haftung von Growing Concepts niemals den Betrag übersteigt, der unter den jeweiligen Umständen tatsächlich ausgezahlt wird, basierend auf der von Growing abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Concepts, erhöht um den möglichen Selbstbehalt von Growing Concepts, der unter dieser Versicherung gilt.
  4. Der Käufer stellt Growing Concepts von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden und dessen Ursache dem Käufer zuzurechnen ist. Sollte Growing Concepts aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, Growing Concepts gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was ihm in diesem Fall zugemutet werden kann. Ergreift der Käufer keine angemessenen Maßnahmen, ist Growing Concepts ohne Inverzugsetzung berechtigt, dies selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden, die Growing Concepts und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

ARTIKEL 11. | EINIGE SONDERBESTIMMUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER

  1. Dem Wiederverkäufer, wie z. B. Einzelhändlern und Dropshippern, ist es nicht gestattet, die Produkte zu anderen als den von Growing Concepts zu diesem Zweck angegebenen Preisen anzubieten und zu verkaufen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die mit den Produkten verbundenen Markennamen und Zeichen im Zusammenhang mit dem Anbieten und Weiterverkauf der Produkte zu verwenden. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Markennamen oder Markierungen von den Produkten oder deren Verpackung zu entfernen oder zu entfernen . sie zu ändern oder die Produkte mit eigenen Markennamen zu versehen oder eigene Marken auf den Produkten oder deren Verpackung anzubringen. Hiervon kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Growing Concepts abgewichen werden, die in der Regel nur einem bestimmten Käuferkreis vorbehalten ist.
  3. Der Wiederverkäufer wird seine Kunden nicht zu Kontaktzwecken an Growing Concepts verweisen, es sei denn, dies geschieht mit vorheriger Zustimmung von Growing Concepts.
  4. Der Dropshipper bietet und verkauft die Produkte zu Bedingungen, die er selbst bestimmt, mit der Maßgabe, dass er seinen Kunden nicht mehr Rechte einräumt, als gesetzlich vorgeschrieben, es sei denn, Growing Concepts würde dadurch nicht schaden. Kunden des Dropshippers, die Verbraucher sind und mit dem Dropshipper einen sogenannten „Fernabsatzvertrag“ abschließen, wie z. B. im Falle einer Webshop-Bestellung, können diesen Vertrag bis zu 14 Tage nach Lieferung auflösen, danach müssen die Produkte zurückgegeben werden innerhalb von 14 Tagen an Growing Concepts zurückgesendet. Es gilt:
  5. Produkte, die schnell verderben oder eine begrenzte Haltbarkeit haben, sind von diesem Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dazu gehören in jedem Fall alle Produkte mit lebenden Pflanzen;
  6. Die Kosten für die Rücksendung der Produkte gehen nicht zu Lasten von Growing Concepts;
  7. Jede Wertminderung der Produkte, die dadurch entsteht, dass die Produkte innerhalb der Bedenkzeit von 14 Tagen in einer Weise gehandhabt und geprüft wurden, die über das hinausgeht, was in einem physischen Geschäft zulässig wäre, wird dem Kunden des Dropshippers in Rechnung gestellt ;
  8. die Produkte in ihrem Originalzustand und in ihrer Originalverpackung an Growing Concepts zurückgesandt werden, andernfalls wird dies als Wertminderung im Sinne von c) angesehen.
  9. Lieferungen an Kunden des Dropshippers sind nur innerhalb der Niederlande, Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg möglich. Die vom Lieferland abhängigen Versandkosten trägt stets der Dropshipper.

ARTIKEL 12. | VORBEHALT DES TITELS

  1. Alle von Growing Concepts gelieferten Produkte bleiben sein Eigentum, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Dem Käufer ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, es sei denn, dies ist im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs vernünftigerweise zulässig.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von Growing Concepts aufzubewahren.
  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Produkte beschlagnahmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Growing Concepts so schnell wie möglich darüber zu informieren.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder einer weiteren Lieferung durch den Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs wird der Betrag, den der Käufer Growing Concepts schuldet, sofort fällig und vollständig zahlbar.
  6. Der Käufer erteilt Growing Concepts oder von Growing Concepts benannten Dritten die bedingungslose Erlaubnis, alle Orte unter der Kontrolle des Käufers zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden.Der Käufer muss Growing Concepts auf erstes Anfordern alle Informationen zur Verfügung stellen, um seine Eigentumsrechte ausüben zu können, unter Androhung einer sofort fälligen Geldbuße von € 500 pro Tag, dass der Käufer in Verzug ist und ohne dass Growing Concepts den Käufer informieren muss In Verzug zu setzen Alle angemessenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von Growing Concepts entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
  7. Wenn der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, nachdem ihm die Produkte von Growing Concepts geliefert wurden, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Produkte wieder auf, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem späteren Vertrag nicht nachkommt.

ARTIKEL 13. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Jeder Vertrag und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
  2. Die Parteien werden das Gericht erst anrufen, nachdem sie alle Anstrengungen unternommen haben, um den Streit einvernehmlich beizulegen.
  3. Nur das zuständige Gericht in dem Bezirk, in dem Growing Concepts niedergelassen ist, ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien zuständig.
  4. Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen verfügbar sind, ist die niederländische Version davon immer maßgeblich für die Erläuterung der darin enthaltenen Klauseln.
.